Rechtsanspruch auf Pflegezeit für LandesbeamtInnen
Hessische BeamtInnen und RichterInnen sollen einen Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienzeit bekommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hervor. RichterInnen und BeamtInnen können zwar schon jetzt zur Pflege Angehöriger freigestellt werden, doch mit dem Rechtsanspruch werden die Möglichkeiten laut Gesetzentwurf erweitert. Für die Tarifbeschäftigten gilt seit 2015 bereits ein Rechtsanspruch auf Pflegezeiten.
Quelle: Beamten-Magazin 03/2018
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