Besoldung Hessen |
Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Zur Übersicht des Hessischen Beamtengesetzes
§ 201 Professoren an Verwaltungsfachhochschulen
Soweit das Verwaltungsfachhochschulgesetz nichts anderes bestimmt, werden auf die beamteten Professoren an Verwaltungsfachhochschulen die für Beamte allgemein geltenden Vorschriften dieses Gesetzes mit der Maßgabe angewandt, daß eine Anstellung in einem Amt der Besoldungsgruppe W 2 oder W 3 zulässig ist.