Besoldung Hessen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Hessische Nebentätigkeitsverordnung - Übersicht -

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Aufnahme und/oder Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten sind in der Nebentätigkeitsverordnung
geregelt. Eine aktuelle Fassung der Hessischen Nebentätigkeitsverordnung (Stand: 25.11.1998) finden Sie hier:

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

§ 2 Abführungspflicht

§ 3 Abführungspflicht bei Vergütungen für Nebentätigkeiten im Organ eines Unternehmens

§ 4 Ausnahmen von der Abführungspflicht

§ 5 Nebentätigkeit von geringem Umfang

§ 6 Abrechnung

§ 7 Nutzungsentgelt 

§ 8 Übergangsvorschrift

§ 9

§ 10 Inkrafttreten    

  Startseite | www.besoldung-hessen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann