Besoldung Hessen |
Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Aufnahme und/oder Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten sind in der Nebentätigkeitsverordnung
geregelt. Eine aktuelle Fassung der Hessischen Nebentätigkeitsverordnung (Stand: 25.11.1998) finden Sie hier:
§ 1a Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
§ 3 Abführungspflicht bei Vergütungen für Nebentätigkeiten im Organ eines Unternehmens
§ 4 Ausnahmen von der Abführungspflicht