Hessisches Beamtengesetz: § 234 Inkrafttreten

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§ 234 Inkrafttreten                                    

(1) Dieses Gesetz tritt mit den sich aus Satz 2 und Abs. 2 ergebenden Ausnahmen am 1. April 1962 in Kraft. Die §§ 129, 130, 132, 152, 153, 155, 158, 159, 170, 172, 173 und 223 treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1961 in Kraft.

(2) § 62 Abs. 1 ist auf die in § 57 genannten Beamten erst ab 1. Dezember 1962 anwendbar.


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