Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
Herzlich Willkommen beim Internetportal für Beschäftigte im Land Hessen!
Hier informieren wir Sie über beamten- und tarifrechtliche Informationen des Landes Hessen, beispielsweise Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Nebentätigkeitsrecht und Tarifrecht Hessen. Neben Gesetzen, Rechts-verordnungen und Verwaltungsvorschriften finden Sie auch die aktuellen Besoldungstabellen und Entgelttabellen der Arbeitnehmer und Auszubildende.
Aktuelles Tarifeinigung für Landesbeschäftigte in Hessen
Die Gewerkschaften und das Land Hessen haben in der Nacht eine Tarifeinigung erzielt. Demnach wird das Gehalt in zwei Schritten erhöht.
- ab dem 1.Juli 2026 gibt es 3 Prozent mehr Geld, mindestens aber monatlich 110 Euro.
- ab dem 1.10.2027 steigt das Gehalt dann noch einmal um 2,8 Prozent. Auszubildende erhalten einmal 80 und einmal 70 Euro zu den gleichen Terminen.
Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 29.2.2028.
Die bisherige Regelung, Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung unbefristet zu übernehmen, wird fortgeschrieben. Der Notenbezug (Note 3) bleibt erhalten. Von diesen Bedingungen wollten die Arbeitgeber nicht abrücken.
Das Landesticket bleibt.
Das Land hat zugesagt, die Tarifeinigung eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Tarifrechtliche und beamtenrechtliche Themen für Beschäftigte des Landes Hessen
Für das Jahr 2025 gibt es in Hessen hauptsächlich Anpassungen bei den Besoldungstabellen (z.B. zum 1.12.2025) und den Höchstsätzen für Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Podologie). Die Bemessungssätze der Beihilfe liegen in Hessen bei
- 50 Prozent für Aktive,
- 60 Prozent für Versorgungsempfänger
Familienbezogene Zuschläge bleiben stabil. Neue große strukturelle Änderungen sind nicht ersichtlich, nur Vorgriffs-regelungen für Heilmittel und Gehaltsanpassungen, die sich indirekt auswirken.
Wichtige Anpassungen
Besoldung & Versorgung
Eine neue Besoldungstabelle tritt zum 1.12.2025 in Kraft (mit einer allgemeinen Erhöhung, die auch die Bemessungs-grundlage für die Beihilfe beeinflusst).
Heilmittel
Höchstbeträge für bestimmte Heilmittel (Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie) wurden rückwirkend zum August und September 2025 angehoben. Podologie wurde ab Oktober 2025 um neue Leistungen (Nagelspangenbehandlung) erweitert.
Grundprinzipien der Beihilfe Hessen (bleiben 2025 bestehen)
Bemessungssätze:
- Aktive Beamte erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 60 Prozent, mit Zuschlägen von 5 Prozent für Ehepartner und jedes Kind (max. 80 Prozent insgesamt).
Freibeträge & Eigenbehalte
Es gibt weiterhin Eigenbehalte und Höchstgrenzen für bestimmte Leistungen, die individuell zu beachten sind.
Familienangehörige
Ehepartner (mind. 50 Prozent Beihilfe) und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Informationen finden Sie hier
- Offizielle Mitteilungen des Landes Hessen (z.B. Regierungspräsidium Kassel).
- Webseiten von verdi., GEW und GdP.
- Fachliche Websites zu Beihilfe (u.a. www.beihilferecht.de, www.beihilfe-online.de) und Beamtenversorgung (z.B. www.beamtenversorgungsrecht.de, www.die-beamtenversorgung.de).
ACHTUNG
Beachten Sie die spezifischen Merkblätter zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie Hinweise zu den Anlagen der BBhV, u.a. Anlage 9 für Heilmittel.
Daneben geben wir Erläuterungen zu anderen Gebieten des Beamtenrechts, z.B. Anwaltsverzeichnis, Klinikverzeichnis.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
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Mehr Informationen zur Besoldung und zum Besoldungsrecht in den Ländern |
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| www.besoldung-baden-wuerttemberg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bayern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-berlin.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-brandenburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bremen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-hamburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-niedersachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-nordrhein-westfalen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-rheinland-pfalz.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-saarland.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen-anhalt.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-schleswig-holstein.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-thueringen.de | >>>zur Website |
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Red 20240513 / UT 20210802 / 20260327 / 20260510.