Wissenswertes zur hessischen Beihilfe mit den Rechtsgrundlagen

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Wissenswertes zur Beihilfe in Hessen

 

Zurzeit gelten folgende Vorschriften:

- die Hessische Beihilfenverordnung in der zurzeit gültigen Fassung,

- die Verwaltungsvorschriften (VV) zur Durchführung der Hess. Beihilfenverordnung vom 07.12.2012.

 

Inhaltsübersicht

1. Vorbemerkung

2. Darstellung der wesentlichen Regelungen des Beihilferechts

2.1 Beihilfeberechtigte

2.2 Berücksichtigungsfähige Personen

2.2.1 Ehegatten

2.2.2 Kinder

2.3 Beihilfefähigkeit von ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren

2.4 Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen

2.5 Heilpraktikergebühren

2.6 Bemessung der Beihilfe

2.7 Beihilfefähige Aufwendungen

2.7.1 Beihilfe zu Krankheitskosten

2.7.2 Stationäre Rehabilitationsmaßnahme

2.7.3 Heilkuren

2.7.4 Dauernde Pflegebedürftigkeit

2.7.5 Beihilfefähige Aufwendungen bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen

2.7.6 Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation und Empfängnisregelung

2.7.7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburten

2.7.8 Todesfälle

2.7.9 Auslandsbehandlungen

2.7.10 Tod von Beihilfeberechtigten

3. Beihilfe und Krankenversicherung

3.1 Mitglieder der privaten Krankenversicherung

3.1.1 Privat krankenversicherte Beihilfeberechtigte ohne Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag

3.1.2 Privat krankenversicherte Beihilfeberechtigte, die einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten

3.2 Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

3.2.1 Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte und Versorgungsempfänge

3.2.2 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen, die einen Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers erhalten

3.2.3 Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige, die Mitglied der Rentnerkrankenversicherung und deshalb in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind

3.2.4 In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Tarifbeschäftigte, die bei einem hessischen Dienstherrn tätig sind

3.2.5 In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Tarifbeschäftigte mit Beitragszuschuss nach § 257 SGB V oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, die bei einem hessischen Dienstherr tätig sind

3.2.6 In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte berücksichtigungsfähige Angehörige von Beamten und Versorgungsempfängern

4. Personen mit Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz

5. Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren

5.1 Mindestbetrag der Aufwendungen

5.2 Formblatt

5.3 Belege

5.4 Antragsfrist

5.5 Abschläge

5.6 Beihilfegewährung bei Schädigung durch Dritte/ Schadenersatzansprüche

6. Stationäre Wahlleistungen 


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Red 20250909 

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