Tarifrecht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Land Hessen

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Tarifrecht des Landes Hessen

 

Seit dem 1. Januar 2010 gilt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen ein neues Tarifrecht.

Für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und den Forstbereich gelten die am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Tarifverträge, für die inzwischen mehrere Änderungstarifverträge vereinbart wurden.

Für die Ärztinnen und Ärzte an hessischen Universitätskliniken wurden bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Tarifverträge - und inzwischen ebenfalls mehrere Änderungstarifverträge - vereinbart.

Keine eigenständige Verhandlungsposition nimmt das Land Hessen für das künstlerische Personal an den Staatstheatern Darmstadt, Kassel und Wiesbaden ein. Die tariflichen Arbeitsbedingungen dieses Personenkreises werden weiterhin vom Deutschen Bühnenverein, dem das Land Hessen als Mitglied angehört, ausgehandelt.

Für die Tarifbeschäftigten gelten neben den Tarifverträgen vielfältige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der des EuGH, entwickelten Arbeitsrechtsgrundsätze.

Die meisten Tarifbeschäftigten haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung, deren Ausgestaltung sich nach dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) sowie der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe richtet.

Aktuelles zur Tarifeinigung 2021

Am 15. Oktober 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen auf folgende Eckpunkte (TV-H und TV Forst-Hessen) geeinigt:

Laufzeit

28 Monate (1. Oktober 2021 bis 31. Januar 2024)

Lineare Entgelterhöhung in zwei Stufen

Zum 1. August 2022 Erhöhung um 2,2 %

Zum 1. August 2023 Erhöhung um 1,8%, mindestens jedoch um 65 Euro.

Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H

Erhöhung des Entgelts für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten in zwei Stufen:

Zum 1. August 2022 Erhöhung des Entgelts um 35 Euro.

Zum 1. August 2023 Erhöhung um weitere 35 Euro.

Corona-Sonderzahlung

Beschäftigte erhalten eine Corona-Sonderzahlung mit dem Tabellenentgelt der Kalendermonate Dezember 2021 sowie März 2022 in Höhe von jeweils 500 Euro, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig.

Ausbau der Fachkräfteoffensive

Im TV-H wird eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt und damit für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, Ärztinnen und Ärzte, Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Forschung sowie Beschäftigte mit abgeschlossener forstlich-wissenschaftlicher Hochschulbildung die Eingruppierung bis zur EG 16 eröffnet.

Die EG 16 liegt betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der Entgeltgruppe 15. Die Stufenwerte der EG 16 werden im Rahmen der Erhöhung der Tabellenentgelte bereits am 1. August 2022 erhöht.

Einführung einer neuen Stufe 1b in den Entgelttabellen:

In den Entgeltgruppen 2 bis 16 wird die Stufe 1 zur Stufe 1a. Die Stufe 1b bestimmt sich nach dem Tabellenwert der neuen Stufe 1a erhöht um die Hälfte des Differenzbetrages zur jeweiligen Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in den Stufen 1a und 1b beträgt jeweils sechs Monate.

Die bewährte Fachkräftezulage nach § 18 TV-H für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachkräfte für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Ingenieurinnen und Ingenieure wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Nachwuchskräftepaket Auszubildende

Übernahme von Auszubildenden:

Auszubildende, die die Abschlussprüfung mit mindestens der Abschlussnote „befriedigend“ bestanden haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.

Verbesserte Stufenzuordnung von Auszubildenden bei Übernahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung beim Land Hessen:

Auszubildende werden bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet.

Freizeit statt Geld

Beschäftigte mit Anspruch auf Jahressonderzahlung, deren Arbeitsverhältnis bereits im Januar des laufenden Jahres bestanden hat, können zwei Arbeitstage Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch nehmen. Stichtag für die Zuordnung des jeweiligen Bemessungssatzes ist der 1. September des Antragsjahres.

 

Die Jahressonderzahlung verringert sich dann wie folgt.

verminderte v.H.-Sätze des Bemessungssatzes der JSZ für 2 Arbeitstage Freizeitausgleich
entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche

Anzahl der Arbeitstage
(AT) pro Woche

Tabelle



Digitalisierungspaket

Die Digitalisierung bietet große Chancen und verändert die Arbeitswelt. Verwaltungshandeln wird schneller, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten einen zeitlich unabhängigen und unkomplizierten Zugang zu Leistungen des Staates. Auch die Arbeitswelt der Beschäftigten ändert sich hierdurch. Hierzu wird ein eigener Tarifvertrag, der TV-Digi mit weitgehenden Qualifizierungsregelungen, geschlossen.

Zum Thema des mobilen Arbeitens wird eigens ein Tarifvertrag geschlossen, wonach Beschäftigten nach sechs Monaten Beschäftigung eine Teilnahme am mobilen Arbeiten ermöglicht werden soll, sofern dem organisatorische, aufgabenspezifische oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheit muss hierbei gewährleistet sein.

Die Arbeitszeitsouveränität soll erweitert werden. Beschäftigte können in Sondersituationen zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eigenen Wunsch hin samstags arbeiten, dies soll möglichst durch Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens geschehen.

Vereinbarung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EGO-L-H)

Die Eingruppierung von Lehrkräften an allen Schulzweigen wird neu geregelt und umfasst zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen für die an hessischen Schulen tätigen Lehrkräfte.

Ausbau der Familienkomponenten

Erweiterung der sog. Kind krank Tage bei privat Versicherten

Im Sinne einer größeren Familienfreundlichkeit und um Beschäftigten in besonderen Lebenssituationen entgegenzukommen, wird die Freistellungsdauer in § 29 Absatz 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb TV-H bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, von 4 auf 7 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht, bei mehreren Kindern auf maximal 14 Arbeitstage. Alleinerziehende Beschäftigte erhalten aus diesem Grund Arbeitsbefreiung bis zu einer Dauer von vierzehn Arbeitstagen pro Kind im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 28 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Einführung von „Vätertagen“

Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können.

Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs

Beschäftigte in diesem Bereich erhalten ab dem 1. Januar 2022 eine monatliche Pflegezulage von 120 Euro. Diese nimmt an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Fortführung der Besitzstände aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II

Die Besitzstandsregelung zur Bezahlung von Sonntags- und Nachtarbeit für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, die bereits 1996 beim Land Hessen beschäftigt waren, wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Hochschulbereich

Für studentische Hilfskräfte soll künftig ein Stundenentgelt gezahlt werden, das mindestens beim Durchschnitt der gegenwärtigen Stundensätze an den Hessischen Hochschulen (z. Zt. 12 Euro) liegt und ab dem Wintersemester 2022/2023 an den allgemeinen Entgeltanpassungen teilnimmt.

LandesTicket Hessen

Für drei weitere Jahre - 2022, 2023 und 2024 - erhalten alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H) zur Nutzung des hessischen Nah- und Regionalverkehrs das LandesTicket Hessen.

TV-Forst Hessen

Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Hessen sieht darüber hinaus vor:

Die Entgeltordnung Forst Hessen wird an die Entwicklung bei Hessen Forst angepasst und die Eingruppierung der Forstwirte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in die Entgeltgruppe 6 und 7 eröffnet. Die Eingruppierung der Ausbilderinnen und Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe erfolgt künftig nach Entgeltgruppe 9a.

Die Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte, die ihr Kraftfahrzeug regelmäßig für Fahrten auf Feld- und Waldwegen zur Wahrnehmung von Forstbetriebsarbeiten benutzen, erhöht sich in zwei Schritten wie folgt: 40 Euro monatlich zum 1. April 2022 sowie 40 Euro zum 1. August 2023.

Übersicht:

Die Tarifeinigungen sowie deren Auswirkungen auf die Entgelte und den Fortbestand des LandesTicket Hessen können unter folgenden Downloads eingesehen werden:

Dokumente und Papiere

- Entgeltrunde 2021

- Anlage 1 EPP Corona Sonderzahlung
- Anlage 2 EPP Entgeltordnung allgemeiner Teil 
- Anlage 3 EPP Entgeltordnung Ärzte
- Anlage 4 EPP Entgeltordnung Forschung
- Anlage 5 EPP Entgeltordnung Technische Beschäftigte Forstdienst
- Anlage 6 EPP Tarifvertrag Digitalisierung
- Anlage 7 EPP Tarifvertrag über Rahmenbedingungen zum Mobilen Arbeiten
- Anlage 8 EPP Tarifeinigung Lehrkräfte
- Entgeltordnung Lehrkräfte
- Niederschriftserklärungen Lehrkräfte


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