Hessisches Sonderzahlungsgesetz: § .3 Zahlungsweise

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§ 3 Zahlungsweise   

Der Grundbetrag und der Sonderbetrag für Kinder werden monatlich im Voraus mit den Bezügen gezahlt. Der jährliche Festbetrag wird im Voraus mit den Bezügen für den Monat Juli gezahlt.


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