Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW): Übersicht

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


 

Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW)

vom 9. November 2010*), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2022

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeiner Teil

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Regelung durch Gesetz

§ 3    Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenengeldes

§ 4    Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Umrechnung fremdländischer Währungen

§ 5    Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenengeld

§ 6    Erlöschen der Versorgungsbezüge und des Anspruchs auf Altersgeld wegen Verurteilung

§ 7    Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Alters- und Hinterbliebenengeld

§ 8    Tötung eines Angehörigen

§ 9    Anzeige- und Mitwirkungspflichten

§ 10    Mitteilungspflicht für den Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Versorgung, des Alters- und Hinterbliebenengeldes

§ 11    Allgemeine Anpassung

§ 12    Verjährung

§ 13    Familienrechtlicher Versorgungsausgleich nach der Ehescheidung

§ 14    Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes bei familienrechtlichem Versorgungsausgleich

§ 15    Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes

§ 16    Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen

Zweiter Teil
Versorgung
1. Abschnitt:
Allgemeine versorgungsrechtliche Vorschriften

§ 17    Arten der Versorgung

2. Abschnitt:
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 18    Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

§ 19    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 20    Zusammentreffen einer Mindestversorgung mit Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen

§ 21    Dienstzeit im Beamtenverhältnis und vergleichbare Zeiten

§ 22    Wehrdienst, Zivildienst

§ 23    Vordienst- und Ausbildungszeiten

§ 24    Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 25    Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet

§ 26    Zurechnungszeit

§ 27    Höhe des Ruhegehalts

§ 28    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 29    Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Lebenszeit und auf Probe, Sonderregelungen für Beamte auf Probe und auf Zeit mit leitender Funktion

3. Abschnitt:
Hinterbliebenenversorgung

§ 30    Allgemeines

§ 31    Bezüge für den Sterbemonat

§ 32    Sterbegeld

§ 33    Witwengeld

§ 34    Höhe des Witwengeldes

§ 35    Witwenabfindung

§ 36    Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen

§ 37    Waisengeld

§ 38    Höhe des Waisengeldes

§ 39    Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 40    Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 41    Beginn der Zahlungen

§ 42    Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung

4. Abschnitt:
Bezüge bei Verschollenheit

§ 43    Zahlung der Bezüge bei Verschollenheit

5. Abschnitt:
Unfallfürsorge

§ 44    Allgemeines

§ 45    Dienstunfall

§ 46    Einsatzversorgung

§ 47    Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 48    Heilverfahren

§ 49    Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag

§ 50    Unfallausgleich

§ 51    Unfallruhegehalt

§ 52    Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 53    Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte und ehemalige Ruhestandsbeamte

§ 54    Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 55    Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 56    Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 57    Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 58    Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 59    Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 60    Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 61    Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 62    Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 62 a    Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat

§ 63    Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

6. Abschnitt:
Übergangsgeld, Zuschläge

§ 64    Übergangsgeld

§ 65    Familienzuschlag

§ 66    Kinderzuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 67    Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

7. Abschnitt:
Anrechnungs- und Ruhensvorschriften

§ 68    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 69    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 70    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 71    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischen- und überstaatlicher Verwendung

8. Abschnitt:
Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 72    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis und Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

9. Abschnitt:
Besondere Beamtengruppen

§ 73    Beamte auf Zeit

§ 74    Wissenschaftliche Qualifikationszeiten

§ 75    Ehrenbeamte

§ 76    Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

10. Abschnitt:
Versorgungsauskunft

§ 77    Erteilung einer Versorgungsauskunft und Festsetzung der Versorgungsbezüge

11. Abschnitt:
Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrnwechseln

§ 78    Dienstherrnwechsel

§ 79    Versorgungslastenteilung

§ 80    Abfindung

§ 81    Berechnungsgrundlage

§ 82    Weitere Zahlungsansprüche

§ 83    Dokumentationspflicht und Zahlungsmodalitäten

Dritter Teil
Trennung der Alterssicherungssysteme
1. Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften zum Alters- und Hinterbliebenengeld

§ 84    Altersgeld und Hinterbliebenengeld

§ 85    Anspruch und Verzicht auf Altersgeld

§ 86    Aberkennung von Altersgeld

2. Abschnitt:
Altersgeld

§ 87    Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, Höhe des Altersgeldes und Antragserfordernis

§ 88    Festsetzung von Altersgeld

§ 89    Altersgeldfähige Dienstbezüge, altersgeldfähige Dienstzeit und Anpassung des Altersgeldes

§ 90    Beginn der Zahlungen des Altersgeldes

3. Abschnitt:
Hinterbliebenengeld

§ 91    Hinterbliebenengeld

4. Abschnitt:
Mischbiografien

§ 92    Erneute Berufung eines auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamten ins Beamtenverhältnis

§ 93    (aufgehoben)

5. Abschnitt:
Zuschläge

§ 94    Kinderzuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 95    Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

6. Abschnitt:
Sonstiges

§ 96    Erteilung einer Auskunft über die Höhe des Altersgeldes

§ 97    Abfindung

§ 98    Zustellung

Vierter Teil
Übergangsvorschriften
1. Abschnitt:
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 99    Absenkung des Versorgungsniveaus

§ 100    Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen

§ 101    Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§ 102    Besondere Bestandskraft

§ 103    Bezügebestandteile

§ 104    Hinterbliebenenversorgung

§ 105    Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich

§ 106    Besondere Bestimmungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 107    Ruhegehalt und Übergangsgeld aufgrund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht

2. Abschnitt:
Übergangsvorschriften über Ruhensregelungen für vorhandene Beamte oder Versorgungsempfänger

§ 108    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

3. Abschnitt:
Übergangsvorschriften für besondere Beamtengruppen

§ 109    Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten sowie Lektoren

4. Abschnitt:
Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung

§ 110    Laufende Erstattungen

§ 111    Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrnwechseln ohne laufende Erstattung

§ 112    Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrnwechsels nach § 79

§ 113    Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrnwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

5. Abschnitt:
Übergangsvorschriften zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg

§ 114    Übergangsregelung zum Zusammentreffen einer Mindestversorgung mit Leistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

§ 115    Übergangsregelung zur Gewährung der Mindestversorgung


 

 

 

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