Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § .57 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

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§ 57 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

(1) Ist in den Fällen des § 53 der Anspruchsberechtigte an den Folgen des Dienstunfalls verstorben, erhält die Witwe für die Dauer von zwei Jahren einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes, das sich nach den allgemeinen Vorschriften unter Zugrundelegung des Unterhaltsbeitrags nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 ergibt. Abweichend hiervon wird der Unterhaltsbeitrag gewährt, solange die Witwe ein Kind des Verstorbenen erzieht.
(2) Der Unterhaltsbeitrag für Waisen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften unter Zugrundelegung des Unterhaltsbeitrags nach § 53 Abs. 2 Nr. 1.
(3) Ist der ehemalige Beamte oder der ehemalige Ruhestandsbeamte nicht an den Folgen des Dienstunfalls verstorben, kann seinen Hinterbliebenen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Witwen- oder Waisengeldes bewilligt werden, das sich nach den allgemeinen Vorschriften unter Zugrundelegung des Unterhaltsbeitrags ergibt, den der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes bezogen hat. Absatz 1 gilt entsprechend.


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