Besoldung Hessen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Hessisches Besoldungsgesetz: § .2b Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Hessischen Besoldungsgesetzes 

§ 2b Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts   

(1) Die für die Bemessung des Gesamtbetrags der Leistungsbezüge maßgebenden durchschnittlichen Besoldungsausgaben (Besoldungsdurchschnitt) nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes werden für das Jahr 2001 im Bereich der Fachhochschulen auf 60 000 Euro und im Bereich der Universitäten auf 71 000 Euro festgestellt.

(2) Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst wird ermächtigt, den nach dem 31. Dezember 2004 jeweils maßgebenden Besoldungsdurchschnitt unter Berücksichtigung von Änderungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport bekannt zu machen.


  Startseite | www.besoldung-hessen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann