PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Hessischen Besoldungsgesetzes
§ 3 Festlegung besonderer Eingangsämter
Als besondere Eingangsämter werden festgelegt
1. in einer Laufbahn, deren regelmäßiges Eingangsamt die Grundamtsbezeichnung "Oberamtsgehilfe" trägt, für Beamte, die im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt sind,
das Amt der Besoldungsgruppe A 3,
2. in der Laufbahn des einfachen Justizdienstes
das Amt mit der Grundamtsbezeichnung "Oberwachtmeister" der Besoldungsgruppe A 3,
3. in der Laufbahn des mittleren Dienstes der Kriminalpolizei
das Amt mit der Amtsbezeichnung "Kriminalmeister" der Besoldungsgruppe A 7.