Hessisches Besoldungsgesetz: § 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Hessischen Besoldungsgesetzes 

§ 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten   

Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-hessen.de © 2024