Hessisches Sonderzahlungsgesetz: § .2 Zusammensetzung der Sonderzahlungen

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§ 2 Zusammensetzung der Sonderzahlungen   

Die Sonderzahlungen bestehen aus einem Grundbetrag für jeden Berechtigten, einem Sonderbetrag für Kinder und einem jährlichen Festbetrag.


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