Besoldung Hessen
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Hessisches Sonderzahlungsgesetz: § 12 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

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§ 12 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten   

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 1, 9 und 11 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.


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