Besoldung Hessen
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Hessisches Umzugskostengesetz: § 18 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

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§ 18 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten     

(1) § 12 Abs. 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Die übrigen Vorschriften treten am 1. Januar 1994 in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.


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