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Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) - Übersicht
Fassung vom 05.12.2001 zuletzt geändert sowie § 11a und Anlage 5 neu eingefügt durch Art. 12 des Gesetzes vom 15.11.2021
Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gelten eigenständige Beihilferegelungen. Die wichtigsten Fragen zur Krankenfürsorge der Beamten sind in der Hessischen Beihilfeverordnung geregelt.
Die aktuelle Fassung der Hessischen Beihilfenverordnung finden Sie hier:
Red 20220101