Beamtenversorgungsgesetz Hessen: § 109 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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§ 109 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.


 

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Red 20230412

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