Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § 110 Laufende Erstattungen

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland
Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien...  


Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetes von Baden-Württemberg

§ 110 Laufende Erstattungen

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes laufende Erstattungen werden nach den bisherigen Anteilen fortgeführt.


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-hessen.de © 2024